Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der Neujahrslager von neujahrslager.ch – ​im Weiteren auch als „Veranstalter“ bezeichnet – an den jeweiligen Veranstaltungsorten.

1.2 Der Vertrag endet automatisch mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Neujahrslager.ch unterteilt ihr Angebot in zwei Kategorien. «Youth and more» für alle Personen ab dem 16. ​Lebensjahr und «Young Adults bzw. 23UP für alle Personen ab dem 23. Lebensjahr.

3. Anmeldung

3.1 Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich oder per e-Mail bestätigt wird.

3.2 Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmerzahlen besteht nicht. Die Anmeldungen ​werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3.3 Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über die Anmeldeformulare auf der Webseite des Veranstalters und wird ​automatisch bestätigt.

3.4 Solltest du keine Bestätigung erhalten haben (auch nicht im Spamordner!), kontaktiere uns bitte unter ​info@neujahrslager.ch bzw. direkt den jeweiligen Hauptleiter:

adelboden@neujahrslager.ch | Youth and more in Adelboden

lesdiablerets@neujahrslager.ch | Youth and more in Les Diablerets

pradella@neujahrslager.ch | Youth and more in Pradella

23up@neujahrslager.ch | Young Adults in Adelboden

4. Zahlungsvereinbarungen / Ermässigungen

4.1 Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Teilnahmebestätigung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter ​Angabe des Familiennames des Teilnehmers. Weitere Informationen zu Zahlungsmodalitäten werden vom jeweiligen ​Hauptleiter direkt versendet.

4.2 Im Falle des Verzugs des Teilnehmers kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF ​10.00 erheben. Dem Teilnehmer bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden ​sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.

4.3 Barzahlung vor Ort bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.

4.4 Der Verein neujahrslager.ch legt mit den jeweiligen Hauptleitern den Standardtarif sowie Ermässigungen fest. ​Ermässigte Tarife können bereits bei der Anmeldung gewählt werden. Der Veranstalter zählt dabei auf die Ehrlichkeit ​des Teilnehmers.

5. Rücktritt / Kündigung / Stornokosten

5.1 Der Vertrag endet automatisch mit der Beendigung der jeweiligen Veranstaltung.

5.2 Ein Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung geht immer über den jeweiligen Hauptleiter der ​Veranstaltung.

5.3 Erfolgt der Rücktritt von der Teilnahme vor dem 30. November, fällt eine Stornogebühr in Höhe von CHF 20.- an.

5.4 Bei Abmeldungen nach dem 1. Dezember wird der halbe Lagerbeitrag in Rechnung gestellt.

5.5 Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Neujahrslager wird der ganze Lagerbeitrag verrechnet.

6. Pflichten des Teilnehmers

6.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen des ​Veranstalters sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, sofern dies ​zum Ablauf der Veranstaltung notwendig ist, sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemässen Durchführung ​der Veranstaltung entgegenstehen könnte.

6.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemässen Angabe aller Daten, welche als zur Anmeldung ​notwendig gekennzeichnet sind.

6.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich genügend zu versichern.

7. Datenschutz

7.1 Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die ​Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.

7.2 Ihre Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Informationszwecke in der Weise genutzt, Ihnen ​Seminarinformationen und Veranstaltungshinweise des Veranstalters zukommen zu lassen.

7.3 Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmer dem Veranstaler das Recht, dass deren Adressangaben (Adresse, ​Telefon, E-Mail, Geburtsdatum) im Rahmen einer digitalen Teilnehmerliste allen Teilnehmern mitgeteilt werden ​dürfen. Wer damit nicht einverstanden ist, meldet sich vorgängig beim Veranstalter.

Ausführlich unter: Datenschutzerklärung

8. Bildrechte

8.1 Die während des Lagers gemachten Fotos und/oder Videos können auf neujahrslager.ch, Social Media (Facebook, ​Instagram etc.) oder zur weiteren Verwendung für Flyer, Webseite etc. zur Verfügung gestellt werden.

8.2 Die Rechte an diesem Bildmaterial gehören neujahrslager.ch.

8.3 Mit der Lageranmeldung willigt der Teilnehmer (bzw. bei Minderjährigen die erziehungsberechtige Person) ein, ​dass dieses Material (u. a. Bildmaterial mit Personenabbildungen) von neujahrlager.ch uneingeschränkt in ​Printmedien, auf den Internetseiten und den Social-Media-Portalen von neujahrslager.ch sowie von anderen Medien, ​die das Lager im Rahmen der Berichterstattung besuchen, verwendet werden darf.

8.4 Neujahrslager.ch garantiert einen verantwortungs- und respektvollen Umgang mit den betreffenden Materialien. ​Falls jemand mit den Bildrechtsregelungen nicht einverstanden ist, hat er sich bis spätestens 7 Tage nach der ​Lageranmeldung per E-Mail unter info@neujahrslager.ch zu melden.


Stand: August 2020